Christian Engelhardt gemeinsam mit einem Kundenteam vor Ort im Betrieb

Förderung

Eine Investition, die sich rechnet — oft sogar gefördert

Unsere Maßnahmen buchen Sie, weil sie im Betrieb wirken. Dass sie als AZAV-zugelassene Weiterbildungen über öffentliche Programme förderbar sind — teils bis zu 100 % — nehmen wir gerne mit: Wir zeigen den passenden Weg und begleiten den Antrag.

Für Unternehmen — QCG

Über das Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten. Je nach Unternehmensgröße werden Lehrgangskosten anteilig bis vollständig übernommen.

  • Förderung der Lehrgangskosten
  • Möglicher Arbeitsentgeltzuschuss
  • Unabhängig von Alter & Qualifikation

Für Einzelpersonen — Bildungsgutschein

Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können einen Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten, der die Maßnahme zu 100 % abdeckt.

  • Volle Kostenübernahme möglich
  • Bei Agentur für Arbeit / Jobcenter
  • Für zugelassene Maßnahmen

Die Sätze im Detail

Wie viel übernommen wird

Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Rechtsgrundlage und der Betriebsgröße ab. Die Übersicht der Agentur für Arbeit im Original — damit Sie einordnen können, was für Ihren Fall gilt.

Beschäftigtenqualifizierung ab 1. April 2024 im Überblick

Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz — gestaffelt nach Rechtsgrundlage und Betriebsgröße.

§ 81 Abs. 2 SGB III

Abschlussorientierte Weiterbildung bei fehlendem Berufsabschluss

Alle Betriebsgrößen

Übernahme Lehrgangskosten
100 %
Arbeitsentgeltzuschuss
bis zu 100 %
Entgeltersatzleistung

keine Übernahme

Zulassungserfordernis

Maßnahme und Träger

Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen

keine Übernahme

§ 82 SGB III

Sonstige berufliche Weiterbildung

< 50 Beschäftigte

Übernahme Lehrgangskosten
100 %(soll)
Arbeitsentgeltzuschuss
75 %*
Entgeltersatzleistung

keine Übernahme

Zulassungserfordernis

Maßnahme und Träger

Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen

werden übernommen

§ 82 SGB III

Sonstige berufliche Weiterbildung

50 – 499 Beschäftigte

Übernahme Lehrgangskosten
50 %*
100 %(soll)

bei Vollendung des 45. Lebensjahres oder bei Schwerbehinderung

Arbeitsentgeltzuschuss
50 %*
Entgeltersatzleistung

keine Übernahme

Zulassungserfordernis

Maßnahme und Träger

Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen

werden übernommen

§ 82 SGB III

Sonstige berufliche Weiterbildung

Ab 500 Beschäftigte

Übernahme Lehrgangskosten
25 %*
Arbeitsentgeltzuschuss
25 %*
Entgeltersatzleistung

keine Übernahme

Zulassungserfordernis

Maßnahme und Träger

Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen

werden übernommen

§ 82a SGB IIIneu

Qualifizierungsgeld

Alle Betriebsgrößen

Übernahme Lehrgangskosten

durch den Arbeitgeber zu tragen

Arbeitsentgeltzuschuss

keine Übernahme

Entgeltersatzleistung
60 / 67 %
Zulassungserfordernis

nur Träger

Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen

werden übernommen

* Um 5 % erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße). Quelle: Agentur für Arbeit — Qualifizierungschancengesetz.

So läuft's

In drei Schritten zur geförderten Weiterbildung

Der Förderprozess ist unkomplizierter, als viele denken — und wir nehmen Ihnen die Bürokratie weitgehend ab.

1

Erstgespräch

Wir klären gemeinsam Bedarf, Voraussetzungen und die passende Maßnahme.

2

Förderantrag

Sie beantragen die Förderung beim Kostenträger — wir liefern alle nötigen Unterlagen.

3

Zusage & Start

Nach Bewilligung starten Sie in die Maßnahme. Den Rest begleiten wir.

Unklar, welche Förderung für Sie passt?

In einem kurzen Gespräch finden wir heraus, welcher Förderweg für Sie oder Ihr Unternehmen in Frage kommt.