
Förderung
Eine Investition, die sich rechnet — oft sogar gefördert
Unsere Maßnahmen buchen Sie, weil sie im Betrieb wirken. Dass sie als AZAV-zugelassene Weiterbildungen über öffentliche Programme förderbar sind — teils bis zu 100 % — nehmen wir gerne mit: Wir zeigen den passenden Weg und begleiten den Antrag.
Für Unternehmen — QCG
Über das Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten. Je nach Unternehmensgröße werden Lehrgangskosten anteilig bis vollständig übernommen.
- Förderung der Lehrgangskosten
- Möglicher Arbeitsentgeltzuschuss
- Unabhängig von Alter & Qualifikation
Für Einzelpersonen — Bildungsgutschein
Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können einen Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten, der die Maßnahme zu 100 % abdeckt.
- Volle Kostenübernahme möglich
- Bei Agentur für Arbeit / Jobcenter
- Für zugelassene Maßnahmen
Die Sätze im Detail
Wie viel übernommen wird
Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Rechtsgrundlage und der Betriebsgröße ab. Die Übersicht der Agentur für Arbeit im Original — damit Sie einordnen können, was für Ihren Fall gilt.
Beschäftigtenqualifizierung ab 1. April 2024 im Überblick
Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz — gestaffelt nach Rechtsgrundlage und Betriebsgröße.
| § 81 Abs. 2 SGB IIIAbschlussorientierte Weiterbildung bei fehlendem BerufsabschlussAlle Betriebsgrößen | § 82 SGB IIISonstige berufliche Weiterbildung< 50 Beschäftigte | § 82 SGB IIISonstige berufliche Weiterbildung50 – 499 Beschäftigte | § 82 SGB IIISonstige berufliche WeiterbildungAb 500 Beschäftigte | § 82a SGB IIIneuQualifizierungsgeldAlle Betriebsgrößen | |
|---|---|---|---|---|---|
| Übernahme Lehrgangskosten | 100 % | 100 %(soll) | 50 %* 100 %(soll) bei Vollendung des 45. Lebensjahres oder bei Schwerbehinderung | 25 %* | durch den Arbeitgeber zu tragen |
| Arbeitsentgeltzuschuss | bis zu 100 % | 75 %* | 50 %* | 25 %* | keine Übernahme |
| Entgeltersatzleistung | keine Übernahme | keine Übernahme | keine Übernahme | keine Übernahme | 60 / 67 % |
| Zulassungserfordernis | Maßnahme und Träger | Maßnahme und Träger | Maßnahme und Träger | Maßnahme und Träger | nur Träger |
| Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen | keine Übernahme | werden übernommen | werden übernommen | werden übernommen | werden übernommen |
Abschlussorientierte Weiterbildung bei fehlendem Berufsabschluss
Alle Betriebsgrößen
- Übernahme Lehrgangskosten
- 100 %
- Arbeitsentgeltzuschuss
- bis zu 100 %
- Entgeltersatzleistung
keine Übernahme
- Zulassungserfordernis
Maßnahme und Träger
- Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen
keine Übernahme
Sonstige berufliche Weiterbildung
< 50 Beschäftigte
- Übernahme Lehrgangskosten
- 100 %(soll)
- Arbeitsentgeltzuschuss
- 75 %*
- Entgeltersatzleistung
keine Übernahme
- Zulassungserfordernis
Maßnahme und Träger
- Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen
werden übernommen
Sonstige berufliche Weiterbildung
50 – 499 Beschäftigte
- Übernahme Lehrgangskosten
- 50 %*100 %(soll)
bei Vollendung des 45. Lebensjahres oder bei Schwerbehinderung
- Arbeitsentgeltzuschuss
- 50 %*
- Entgeltersatzleistung
keine Übernahme
- Zulassungserfordernis
Maßnahme und Träger
- Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen
werden übernommen
Sonstige berufliche Weiterbildung
Ab 500 Beschäftigte
- Übernahme Lehrgangskosten
- 25 %*
- Arbeitsentgeltzuschuss
- 25 %*
- Entgeltersatzleistung
keine Übernahme
- Zulassungserfordernis
Maßnahme und Träger
- Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen
werden übernommen
Qualifizierungsgeld
Alle Betriebsgrößen
- Übernahme Lehrgangskosten
durch den Arbeitgeber zu tragen
- Arbeitsentgeltzuschuss
keine Übernahme
- Entgeltersatzleistung
- 60 / 67 %
- Zulassungserfordernis
nur Träger
- Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen
werden übernommen
* Um 5 % erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße). Quelle: Agentur für Arbeit — Qualifizierungschancengesetz.
So läuft's
In drei Schritten zur geförderten Weiterbildung
Der Förderprozess ist unkomplizierter, als viele denken — und wir nehmen Ihnen die Bürokratie weitgehend ab.
Erstgespräch
Wir klären gemeinsam Bedarf, Voraussetzungen und die passende Maßnahme.
Förderantrag
Sie beantragen die Förderung beim Kostenträger — wir liefern alle nötigen Unterlagen.
Zusage & Start
Nach Bewilligung starten Sie in die Maßnahme. Den Rest begleiten wir.
Unklar, welche Förderung für Sie passt?
In einem kurzen Gespräch finden wir heraus, welcher Förderweg für Sie oder Ihr Unternehmen in Frage kommt.
